Abgasmessungen

Messtechnische Überprüfung lt. Feuerungsanlagengesetz

Mit dem Inkrafttreten des STMK. Feuerungsanlagengesetzes und der STMK. Feuerungsanlagenverordnung, ist es erforderlich bei Zentralheizungsanlagen, ab einem Leistungsbereich von 8 KW, jährlich eine messtechnische Überprüfung der Abgase durchführen zu lassen.

Nach § 5 Pkt. 4 der STMK. FAnlV ist das Prüfprotokoll (Anhang 3b) durch einen Sachverständigen (Rauchfangkehrer, Ziviltechniker, Heizungstechniker etc.) zu erstellen. Dieses ist 6 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Baubehörde oder des Rauchfangkehrers vorzulegen.

Die Abgasmessung dient einerseits natürlich zum Feststellen der Schadstoffkonzentrationen aber auch zum Ermitteln des Abgasverlustes. Ein eventueller Mehrverbrauch Ihrer Heizungsanlage kann damit festgestellt werden, sodass wir Ihnen beim effektiven Einsparen helfen können.

Besonders geachtet wird natürlich auf den giftigen Kohlenmonoxidgehalt. Das CO entsteht wenn bei der Verbrennung Sauerstoffmangel vorliegt, was bei zu geringem Luftüberschuss, verschmutzten Brennern oder bei nicht ausreichender Verbrennungsluftzufuhr am Aufstellort der Fall sein kann. Darauf wird von unseren Mitarbeitern selbstverständlich besonderes Augenmerk gelegt.
 
Näheres über die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte finden Sie in den nachstehenden Dateien.